VQC Sachverständigen-Seminar in Lutterberg

Das erste Sachverständigen-Seminar der VQC-Gutachter im Jahr 2012 fand am 14. und 15. Februar im Konferenzraum des neuen VQC-Büros statt. Nach einer Besichtigung der neuen Büroräume gab Vorstandsvorsitzender Udo Schumacher-Ritz einen Überblick zu den Aktivitäten des Jahres 2011 und stellte die Planung für das Jahr 2012 vor.

Sechs neue Sachverständigen-Kollegen berichteten über ihre Erfahrungen und Eindrücke bei den ersten Begehungen im Rahmen der baubegleitenden Qualitätskontrollen des VQC. Im weiteren Verlauf des Sachverständigen-Treffens wurden Sachthemen behandelt:

Über Neuerungen in den Bereichen Installationen, Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektrik referierte Karsten Nethövel. Bodo Weichert und Marcel Quent berichteten über Prüfungsabläufe und Inhalte für KfW 40 + 55 Häuser, Holger Rieck und Udo Schumacher-Ritz referierten über den Umgang mit Schimmel samt Analyse und Bewertung.

Am Ende des Treffens gab Udo Schumacher-Ritz einen Überblick zu Aufträgen, Prüfgebühren und Honoraren. Es folgte eine Zusammenfassung der Seminartage. In der Schlussbesprechung wurde einmal mehr deutlich wie spannend und wichtig der Austausch unter den Sachverständigen ist, und welches geballte Fachwissen dem VQC zur Verfügung steht. Das nächste Sachverständigen-Seminar wird im März 2012 in Jettingen direkt beim Industriepartner „Treppenmeister” stattfinden.

Weitere Infos über den VQC gibt es auf der Website: www.vqc.de

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Die Preisträger: VQC Qualitätsaward 2011

Preisträger und VQC-Vorstand: (v.l.n.r.) Rüdiger Damm, Gerhard Schüring, Marcel Quent, Viola Christophel, Udo Schumacher-Ritz, Heidrun Kirch, Bodo Bäcker – Foto: Joachim Priedemann

In einem feierlichen Rahmen wurden am 6. Oktober die Nominierungsurkunden zum VQC-Qualitätsaward 2011 an Bauunternehmer aus dem ganzen Bundesgebiet überreicht. Aus insgesamt 12 nominierten Unternehmen wurde der Award in drei Kategorien vergeben. Grudlage waren die im Jahre 2010 fertig gestellten Häuser. Die Gewinner sind: Gerhard Schüring HausBau GmbH aus 32107 Bad Salzuflen – Kirch Wohnungsbau GmbH & Co. KG aus 69469 Weinheim – HS-SOLID Bautreuhand GmbH & Co. KG aus 10587 Berlin

Bericht und Fotos von der Preisverleihung gibt es hier.

Hier sehen Sie das VIDEO zur Preisverleihung.

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Der VQC im Bayerischen Rundfunk: Das “Making Of”

Der Bayerische Rundfunk produzierte einen Beitrag mit VQC Sachverständigem Udo Schumacher-Ritz. Dieser gab Tipps zur Vermeidung von unnötigen Fehlern. Dieses Video ist das “Making of” des BR-Beitrags. Hier sehen Sie wie, der Beitrag produziert wurde.

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Basisinfo zum Thema Infrarot-Fotographie


VQC Sachverständiger Dipl.-Ing. Jürgen Weiß erklärt, worauf es bei der Thermographie bzw. Infrarot-Fotographie ankommt. Wie lässt sich diese Technik sinnvoll einsetzen und was bietet der VQC für Leistungen an. Weitere Infos unter http://www.vqc.de

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Expertentipp: Schallschutz im Bauvertrag definieren

Nicht selten ist Lärm ein Streitthema unter Nachbarn und nicht weniger selten landen aus diesem Grund im Nachgang Bauherren mit der Baufirma vor Gericht. Geräusche aus der Nachbarschaft wie Klavierspielen oder Stühle rücken möchte niemand in den eigenen Wänden hören. Von daher gilt es, bereits im Bauvertrag mit der Baufirma eindeutige Standards zu definieren. Nach Überzeugung des Vereins zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V. (Staufenberg) ist es hingegen bei weitem nicht ausreichend, sich auf die Schallschutzbedingungen nach DIN 4109 im Vertrag zu verlassen. ?Der Schallschutz nach DIN 4109 stellt nur den Mindestschallschutz zum Schutz von unzumutbaren Belästigungen dar?, so Dipl. Ing. Marcel Quent (VQC). So wäre zum Beispiel in einer leisen Umgebung eine Unterhaltung in normaler Lautstärke durch eine Reihenhaustrennwand mit Schallschutz nach DIN 4109 durchaus leise zu hören, wenn auch nicht zu verstehen. Inzwischen haben bereits mehrere Gerichte und der Bundesgerichtshof geurteilt, dass der Schallschutz nach
DIN 4109 für Wohnungen nicht mehr ausreicht und nicht dem Stand der Technik entspricht.
Der VQC-Prüfingenieur weist weiter darauf hin, dass die Baufirma bei  Vereinbarung des Schallschutzes nach DIN 4109 den Bauherren im Vorfeld schriftlich darüber aufklären muss, dass der vereinbarte Schallschutz
unter dem Niveau liegt, den der Einsatz aktueller Technik ermöglichen würde… weiterlesen

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Vor Baubeginn Bodengutachten anfordern

Ein gutes Fundament ist die Basis eines jeden Hauses. Möchten Bauherren nicht im wahrsten Sinne des Wortes auf Sand bauen,  sollte geprüft werden, ob und auf welchem Grund gebaut werden soll. ?Dafür ist ein Bodengutachten unbedingt notwendig, so Dipl.-Ing. Marcel Quent vom Verein zur Qualitätscontrolle am Bau e.V. mit Sitz in Göttingen.

Nach Auffassung des VQC ist es in jedem Fall äußerst wichtig, sich schon vor Beginn der Planung eines Hauses über die Baugrundverhältnisse Klarheit zu verschaffen und ein Bodengutachten zur Ergründung der vorhandenen geologischen Verhältnisse zu veranlassen.

Nur mit einem Bodengutachten ist es möglich, die benötigte Gründung und Abdichtung des Hauses richtig zu planen und zu bemessen. ?Das gibt Sicherheit darüber, dass später keine Setzungs- oder Wasserschäden auftreten?, betont Quent weiter.

Die Kosten für ein Bodengutachten sind im Verhältnis zu möglichen Mängeln in der Gründung und Abdichtung sehr gering. Eine falsche Gründung kann unter Umständen jedoch ein ganzes Bauvorhaben gefährden. Ein Bodengutachten sollte daher Bestandteil jedes Bauvorhabens sein und im Bau- oder Kaufvertrag mit vereinbart werden… weiterlesen

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Expertentipp Eigenleistung: So packen Sie und Ihre Helfer beim Bauen richtig mit an

Sicherheit und Gewährleistung beim Hausbau vorher bedenken

Frage: Wir wollen demnächst ein Haus bauen und selber mit anpacken. Auch viele unserer Freunde und Bekannten sind handwerklich begabt und möchten uns beim Bauen helfen. Was müssen wir beachten, wenn wir unsere Baukosten durch Eigenleistung senken wollen?

Die Antwort gibt Dipl.-Ing. Marcel Quent, Sachverständiger im Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau e. V. (VQC)

Viele Bauherren packen selbst beim Bauen und Modernisieren an, um dadurch ihre Baukosten zu senken. Wenn Sie als Bauherr selber auf der Baustelle tätig werden, sind Sie auch für Ihre und für die Sicherheit Ihrer Helfer verantwortlich. Sie müssen die nötigen Schutzmaßnahmen treffen und die Baustelle absichern. Außerdem müssen die Helfer, auch wenn sie unentgeltlich arbeiten, bei derBerufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) angemeldet werden. Denken Sie auch daran die richtigen Versicherungen abzuschließen, wie zum Beispiel eine Unfallversicherung.

Arbeitsleistung und Qualität beim Hausbau richtig einschätzen
Es gibt einige Arbeiten, die Sie ohne besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und teure Spezialwerkzeuge selbst ausführen können. Überlegen Sie aber genau, was Sie sich und Ihren Helfern zumuten können und ob es sich auch rentiert. Überschätzen Sie hier Ihre Möglichkeiten nicht. Ungelernte Arbeitskräfte verursachen unter Umständen zusätzliche Kosten und die Bauzeit verlängert sich. Wenn Sie Ihre Eigenleistung am Haus in der geplanten Zeit nicht fertig stellen können, müssen Sie teuer nachfinanzieren. Ein Beispiel: Würden Sie zum Beispiel die Trockenbauarbeiten selbst ausführen und im Durchschnitt drei Stunden pro Tag dafür erübrigen können, so würden Sie für eine Arbeitsleistung, die ein gelernter Fachmann in fünf Tagen erbringt, rund 27 Tage brauchen. Zudem arbeitet der Fachmann mindestens doppelt so schnell wie ein Hobbyheimwerker und hat darüber hinaus auch mindestens acht Stunden täglich dafür Zeit. Wichtig ist auch die Qualität. Hier erreicht der Fachmann einen höheren Standard, was für die Haltbarkeit und Funktionalität Ihres Hauses von sehr hoher Bedeutung sein kann.

Folgen für selbst verursachte Mängel am Haus muss Bauherr selbst begleichen
Verursachen Sie mit Ihren Eigenleistungen Mängel, so müssen Sie auch selbst dafür und für die Folgen bezahlen, denn auf die selber erbrachte Leistung erhält man keine Gewährleistung. Die Eigenleistung kann sogar die Gewährleistung an Bauteilen erlöschen lassen, die Sie selbst gar nicht bearbeitet haben (zum Beispiel erlischt die Gewährleistung des Elektrikers, wenn Sie selbst einige zusätzliche Steckdosen einbauen). Die Ausführung bestimmter Arbeiten kommt auch einer Abnahme (Teilabnahme) von Gewerken gleich, die durch die nachfolgenden Leistungen verdeckt oder überarbeitet werden. Verputzen Sie also beispielweise selbst eine Wand, dann bringen Sie damit zum Ausdruck, dass Sie mit der ausgeführten Qualität des Mauerwerks zufrieden sind.

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